Allgemeine Geschäftsbedingungen

[§1] Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der 1235-Internet GmbH und dem Partner (der Partner muss Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Z.B. Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, Internetportalbetreiber, Betreiber einer Webseite usw.), wie auch für sämtliche von der 1235-Internet GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell die Bereitstellung und der technische Support einer Homepage. Durch die Nutzung des Angebots der 1235-Internet GmbH gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, wenn nicht etwas anderes explizit schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend angeordnet ist. Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen gelten nicht.

[§2] Leistungen der 1235-Internet GmbH

Die 1235-Internet GmbH stellt seinen Partnern eine eigene Homepage im Mietverhältnis zur Verfügung. Standardmäßig handelt es sich hierbei um eine Website mit zugehöriger Domain.

Die 1235-Internet GmbH übernimmt für den Partner den technischen Support der Webseite.

Folgende Leistungen sind mit enthalten: de-Domain mit individueller Startseite, Integration im Maklerring, Eintrag im Maklerkatalog, Regionaloptimierung via goolge.de, Einbindung der Vergleichsrechner der Pecumax GmbH und Abwicklung der Abschlüsse über die Pecupool GmbH

Der Support basiert auf dem E-Mailverkehr zwischen der 1235-Internet GmbH und dem Partner in der Werkwoche von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Keine Leistung erfolgt dagegen am Wochenende und an den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Hessen.

Ein von §2 Abs. 1-3 abweichender Leistungsumfang bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

[§3] Plichten und Obliegenheiten des Partnern

Der Partner ist verpflichtet, der 1235-Internet GmbH alle für die vereinbarten Leistungen relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und die 1235-Internet GmbH umgehend über Änderungen hierzu in Kenntnis zu setzen.

Der Partner ist verpflichtet, die 1235-Internet GmbH über absehbare finanzielle Schwierigkeiten zu informieren, die die Begleichung der Mietzahlungen gefährden könnten.

[§4] Pflichten und Obliegenheiten der 1235-Internet GmbH

Die 1235-Internet GmbH trägt dafür Sorge, dass die für die Leistungserbringung eingeteilten Mitarbeiter über das nötige Know-how verfügen bzw. dieses zum Abruf bereitgestellt bekommen.

Die 1235-Internet GmbH verpflichtet sich, den Partner unverzüglich über Umstände, die die vereinbarte Leistung gefährden oder unterbrechen, zu informieren.

Es obliegt der 1235-Internet GmbH, die Weisungen des Partners zur Leistungserbringung umzusetzen. Allerdings ist der Partner gegenüber den Mitarbeitern der 1235-Internet GmbH nicht weisungsbefugt.

[§5] Leistungsentgelt und Zahlungsbedingungen

Das Leistungsentgelt für die Homepage ist in der Preisliste der 1235-Internet GmbH geregelt.

Eine Rückerstattung der Vorauszahlung bei einem jährlichen oder halbjährlichen Vertrag ist weder ganz noch teilweise möglich.

Zur Begleichung der Mieten hat der Partner einen Dauerauftrag bei seiner Hausbank einzurichten, der zum Monatsende auszuführen ist.Oder eine zahlung per Lastschrifteinzug zu ermöglichen.

Ist die Zahlung des fälligen Betrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung nicht erfolgt, wird die Leistung bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrages unterbrochen Ð das enthält auch die Abschaltung der Homepage.

Einwendungen gegen die Mietberechnung sind vom Partner unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, jedoch längstens innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich zu erheben und nachvollziehbar darzulegen.

Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Leistungsentgelts, solange die 1235-Internet GmbH die Einwendung nicht geprüft hat und als berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den Partnern insbesondere nicht, die †berweisung der Beiträge einzustellen.

Die 1235-Internet GmbH verpflichtet sich, die Einwendungen innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und hierzu schriftlich oder per E-Mail Stellung zu nehmen.

Sobald die 1235-Internet GmbH die Einwendungen ganz oder teilweise anerkannt hat, werden dem Partner die entsprechenden Beträge unverzüglich durch †berweisung auf das Konto des Partners zurückerstattet.

[§6] Laufzeit, Vertragsbeendigung

Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf mindestens sechs Monate bei monatlicher Zahlweise und 12 Monate bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise.

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit einer zweimonatigen Frist bei monatlicher Zahlweise vor Vertragsablauf gekündigt werden. Bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um dieselbe Laufzeit.

Ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht zum sofortigen Zeitpunkt besteht unabhängig von der Mindestlaufzeit nach §6 Abs. 1 bei groben Verletzungen der in den §3 und § 4 genannten Verpflichtungen eines Vertragspartners gegenüber den jeweils anderen Vertragspartner.

Der Vertrag endet außerdem sofort, wenn der Partner

  1. außerstande ist, offene Rechnungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ab Fälligkeit zu bezahlen.
  2. die Insolvenz angemeldet hat.
  3. die vereinbarten Leistungen zum Abruf oder zur Verbreitung von gesetzeswidrigen Inhalten verwendet.

Eine Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen ersetzt eine Kündigung im Sinne des §6 Abs. 2 und Abs. 3 nicht, auch wenn diese bereits über einen längeren Zeitraum besteht.

[§7] Haftung

Der Partner hält die 1235-Internet GmbH von der Haftung zu allen Produkten frei, bei denen es sich nicht um Produkte der 1235-Internet GmbH oder seiner Partnerunternehmen Pecumax GmbH und Pecupool GmbH handelt.

Die 1235-Internet GmbH haftet nicht für Störungen der Leistungserbringung, die außerhalb ihres Verantwortungs- und/oder Einflussbereiches liegen oder nicht nachweislich von ihr grob fahrlässig mit verursacht wurden.

Die 1235-Internet GmbH vertraut darauf, dass das Verhalten des Partners im Geschäftsverkehr rechtmäßig ist. Insbesondere ist die 1235-Internet GmbH nicht verpflichtet, das Verhalten des Partnern hinsichtlich etwaiger Wettbewerbsverstöße oder rechtswidrigen Verhalten im Geschäftsverkehr zu überprüfen. Ebenfalls übernimmt die 1235-Internet GmbH keine Mithaftung für jegliche Formen des unrechtmäßigen Verhaltens von Seiten des Partners.

Für die Haftung der Vergleichsrechner der Pecumax GmbH und der Dienstleistungen der Pecupool GmbH gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Unternehmen zum jeweils aktuellen Stand.

[§8] Datenschutz

Die von der 1235-Internet GmbH im Rahmen der Homepage erlangten Daten werden entsprechend den gesetzlichen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung der Vertragspflichten erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Weitere Vereinbarungen zum Datenschutz hinsichtlich der Vergleichsrechner und des Abwicklungsservice regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pecupool GmbH und der Pecumax GmbH zum jeweils aktuellen Stand.

[§9] Erfüllungsort, Geltung, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Partner Vollkaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist, oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Als vereinbart gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten eine oder mehrere Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von widersprüchlichen Inhalten unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich stattdessen, die unwirksam gewordenen Bestimmungen durch sinngemäße oder durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichwertige Bedingung darstellen würden.

[§10] Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der 1235-Internet GmbH und dem Nutzer.

Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Eine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung wird den bestehenden Partnern schriftlich bekannt gegeben. Diese gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Partner muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung an die 1235-Internet GmbH übersenden.